Genehmigungen


Die Genehmigung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Es gilt die jeweilige Landesbauordnung LBO.
Auf Grund dessen empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt eine Bauvoranfrage bei Ihrem Bauamt. Effizienter und schneller ist ein vorheriges, persönliches Gespräch und die kurze Vorstellung Ihres Bauvorhabens in Ihrem Bauamt.

Im Rahmen der preisgünstigen Bauvoranfrage wird folgendes geprüft:
  • Standort hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit
  • Anlagentyp mit äußeren Dimensionen. Höchst mögliche Masthöhe beantragen!
  • Öffentliche Belange
  • Abstandsregeln
  • soweit relevant: Schall und Schatten. Hierbei handelt es sich oft um sehr individuelle Kriterien, sowohl hinsichtlich des Standorts als auch der Anlage.
  • Schutzgebiete für Landschaft, Natur, Vogel, Fledermäuse.

Für die Bauvoranfrage benötigen Sie mindestens folgende Unterlagen:
  • Anschreiben mit Beschreibung Ihres Bauvorhabens. Führen Sie auch die primäre Verwendung zur Deckung Ihres Eigenstrombedarfs mit auf.
  • Datenblatt der Anlage (erhalten Sie mit unserem Angebot).
    Höchst mögliche Masthöhe beantragen!
  • Flurplan mit Vorauswahl des Standorts mit bestmöglichen Windverhältnissen.

Bei Anlagen ab 10kW unterstützen wir Sie bei Bedarf bei Ihrem Baugenehmigungsantrag.

Stellenweise Genehmigungsfreiheit für Anlagen bis 10m Höhe.
Bitte fragen Sie hierzu Ihr Bauamt:

In manchen Bundesländern sind Anlagen bis zu einer Höhe von 10m genehmigungsfrei. Unterschieden wird zusätzlich noch: 10m Gesamthöhe oder Nabenhöhe!?
Eine Installation ist auf dieser geringen Masthöhe jedoch nur an exponierten Standorten mit guten Windverhältnissen sinnvoll.

Bundesweit einheitlich: Bauen im Außenbereich gemäß BauGB §35:

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

1. einem land– oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
    untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

2. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
    oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und
    die Erschließung gesichert ist.

WKA dient dem land– oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn nachgewiesen wird, dass der Strom überwiegend selbst verbraucht werden kann. Baurechtlich privilegiert für den Bau höherer Anlagen, in den meisten Bundesländern bis 50m Gesamthöhe.

3. Einspeisevergütung - Eigenverbrauch - Amortisation

Einspeisevergütung 2013: 8,8 Cent pro kWh für 20 Jahre
Bei Eigenverbrauch kann bei der Amortisationsrechnung Ihr zukünftiger Strompreis gegengerechnet werden. Mit der zusätzlichen Einführung der Elektromobile steigt die Nachfrage nach Strom und damit auch der Strompreis. Bei einem jährlichen Anstieg des Strompreises von 7% ergibt sich in 10 Jahren ein Strompreis von ca. 40Cent/kWh.

4. Finanzierung und Zulagen

KfW-Darlehen bis zu 100% der Investition

Investitionszulagen bis zu 27,5% in den neuen Bundesländern für gewerbliche Betriebe, welche gewisse Voraussetzungen erfüllen.



    windturbine 10kW, 20kW, 30kW, 50kW, 100kW, 200kW